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20.05.2012

Arbeitsrecht

Im Bereich Arbeitsrecht bin ich seit 1995 tätig.

2001 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Berlin den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat damit meine Fortbildung und meine langjährige praktische Erfahrung auf diesem rechtlichen Spezialgebiet anerkannt.


Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte berate und vertrete ich bei:

  • Der Anbahnung von Arbeitsverträgen

 

  • Klagen wegen Kündigungsschutz, Änderungskündigungen, Gehaltszahlungen, Urlaubsgeld
  • Der Vorbereitung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie (Änderungs-) Kündigungen und Abwicklungsverträge
  • Interessensausgleich
  • Sozialplan
  • Betriebsübergang