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20.05.2012

Mietrecht

Seit 1985 berate ich umfassend im Berliner Mietrecht. Ich verfüge über ausgiebige Erfahrung auf diesem komplexen und sich ständig wandelnden Gebiet und vertrete beide Seiten, Vermieter und Mieter, vor Gericht.

  • Wohnraummietverhältnissen
  • Gewerbemietverhältnissen
  • Vertragsgestaltungen
  • Mieterhöhungen
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Dienstverträge für Hauswarte
  • Zahlungs- und Räumungsklagen