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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Was ist für die Beachtung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu berücksichtigen

  • Stellenausschreibungen müssen merkmalsneutral erfolgen
  • Bewerbungsgespräche möglichst mit einem Zeugen und
    • keine Fragen, die auf Diskriminierungsmerkmale zielen
    • Notizen über den wesentlichen Inhalt des Gespräches
    • Gründe für die Ablehnung dokumentieren
    • kein Lichtbild anfordern
    • Personalfragebogen ggf. erst nach Vertragsunterzeichnung aushändigen
  • interne Verfahren, z. B. Beförderungen, Prämienzahlungen, Fortbildungen, KFZ-Überlassung, sind merkmalsneutral durchzuführen
  • Benennung einer Beschwerdestelle und deren Besetzung
  • Das AGG und § 61 b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) sowie eine Hinweis auf die Beschwerdestelle bekannt geben
  • Unterrichtung der Mitarbeiter über das AGG, Mitarbeiterschulung, e-Learning, Betriebsversammlungen
  • Unterbindung von Belästigungen und Benachteiligungen durch Mitarbeitergespräche, Mediation, Ermahnungen, Abmahnungen, Umsetzungen, Kündigungen, ..
  • Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen

 

  • Überprüfung der bestehenden Arbeitsverträge, Vergütungsregelungen und Betriebsvereinbarungen auf Benachteiligungen, z. B. unterschiedliche Behandlung bei Lebensalter

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