Was ist für die Beachtung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu berücksichtigen
- Stellenausschreibungen müssen merkmalsneutral erfolgen
- Bewerbungsgespräche möglichst mit einem Zeugen und
- keine Fragen, die auf Diskriminierungsmerkmale zielen
- Notizen über den wesentlichen Inhalt des Gespräches
- Gründe für die Ablehnung dokumentieren
- kein Lichtbild anfordern
- Personalfragebogen ggf. erst nach Vertragsunterzeichnung aushändigen
- interne Verfahren, z. B. Beförderungen, Prämienzahlungen, Fortbildungen, KFZ-Überlassung, sind merkmalsneutral durchzuführen
- Benennung einer Beschwerdestelle und deren Besetzung
- Das AGG und § 61 b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) sowie eine Hinweis auf die Beschwerdestelle bekannt geben
- Unterrichtung der Mitarbeiter über das AGG, Mitarbeiterschulung, e-Learning, Betriebsversammlungen
- Unterbindung von Belästigungen und Benachteiligungen durch Mitarbeitergespräche, Mediation, Ermahnungen, Abmahnungen, Umsetzungen, Kündigungen, ..
- Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen
- Überprüfung der bestehenden Arbeitsverträge, Vergütungsregelungen und Betriebsvereinbarungen auf Benachteiligungen, z. B. unterschiedliche Behandlung bei Lebensalter
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