Befristung - Befristetes Arbeitsverhältnis: Jeder befristeter Arbeitsvertrag muss sich am Teilzeit - und Befristungsgesetz (TzBfG) messen lassen.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz-Zeitarbeit-Leiharbeit - Rückwirkende gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen muss trotz BAG-Urteil eingeklagt werden, Sozialkassen fordern von Arbeitgebern Beitragsnachzahlungen in Milliardenhöhe.