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Detailansicht - Arbeitsrecht

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01.02.2012 00:00 Alter: 109 Tage
Kategorie: Arbeitsrecht

Unterzeichnung des befristeten Arbeitsvertrages nach Arbeitsaufnahme

LArbG Düsseldorf 12. Kammer, Urteil vom 30.06.2010 - 12 Sa 415/10


Haben die Parteien die Verbindlichkeit ihrer Einigung, ein befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen, vom Abschluss eines schriftlichen Vertrages abhängig gemacht, entsteht durch die einverständliche Arbeitsaufnahme zunächst nur ein faktisches Arbeitsverhältnis.