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01.02.2012 00:00 Alter: 109 Tage
Kategorie: Mietrecht

Abrechnungsfrist für Betriebskosten

BGH, Urt. v. 21.01.2009 - VIII ZR 107/08 Vorinstanzen AG Charlottenburg, Urt. v. 08.03.2007 - 218 C 517/06 LG Berlin, Urt. v. 29.01.2008 - 65 S 176/07


Der BGH hat entschieden, dass auch bei einer Versendung auf dem Postweg die rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Wahrung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB geregelten Abrechnungsfrist von einem Jahr genügt.

Vielmehr muss die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein. Ferner hat der BGH seine Rechtsprechung bestätigt, nach der bei zur Post gegebenen Briefen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung besteht.