01.02.2012 00:00 Alter: 109 Tage
Kategorie: Mietrecht
Unwirksame Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während Mietzeit
BGH, 18.02.2009, VIII ZR 166/08
AG Dessau,13.12.2007, 4 C 327/07
LG Dessau-Roßlau, 15.05.2008, 6 S 11/08
Der BGH hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen.