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07.02.2012 13:12 Alter: 103 Tage
Kategorie: Mietrecht

Vermieter von öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnungen können Kostenmiete einseitig erhöhen, wenn Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist

BGH, Beschluss vom 31.08.2010, VIII ZR 28/10


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach der Vermieter von öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnung berechtigt ist, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV (Zweite Berechnungsverordnung) zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist.

BGH, Urteil vom 24.03.2010 VIII ZR 177/09